AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TIEFBLICK TRAINING, COACHING UND BERATUNG GMBH

HIER können Sie die AGBs der Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH herunterladen.

1. ANWENDUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH gelten für die Tätigkeiten (Training, Coaching, Beratung) der Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH. Bei Beauftragung Dritter (z.B. Vermieter von Veranstaltungsräumen, Veranstaltungsdienstleister, Hotels, u.a.) gelten die Konditionen und AGB des jeweiligen Leistungserbringers.

2. VEREINBARUNGEN / VERTRAG / INHALTE

Vereinbarungen werden von der Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH in einer Auftragsbestätigung zusammengefasst. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen, kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.

Stornierungen und Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.

Inhalt, Ablauf und Trainereinsatz eines Seminars können unter Wahrung des Gesamtcharakters von der Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH verändert werden. Dies berechtigt den Auftraggeber nicht zu Vertragsrücktritt oder zu einer Kostenminderung.

3. HAFTUNG / DURCHFÜHRUNGSRISIKO

Es gibt keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Veranstaltungserfolg. Die Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH übernimmt die Haftung für eine sorgfältige Planung und Beschreibung der Leistungen sowie eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt die Tiefblick Training, Coaching und Beratung keine Haftung.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der betrieblichen Haftpflichtversicherung der Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH.

Die Abläufe sind von Seiten der Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH geplant und vorbereitet. Aufgrund verschiedener äußerer Einflüsse kann der Fall eintreten, dass die geplanten Abläufe nicht so verwirklicht werden können, wie vorgesehen. Die in den Ausschreibungen vorgestellten Konzepte sind daher als vorgesehene, geplante Abläufe zu verstehen. Durch beispielsweise witterungstechnische Einflüsse und / oder Teamfindungsprozesse ist eine exakte Einhaltung des geplanten Verlaufs nicht immer möglich. Wir schließen die Haftung für solche Bedingungen, deren Begebenheiten außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, ausdrücklich aus.

Die Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH haftet nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden und als solche gekennzeichnet wurden.

4. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzung zur Teilnahme an Programmen mit Outdoor Anteilen ist eine gesunde körperliche und psychische Verfassung. Personen mit Einschränkungen können ebenfalls teilnehmen, sofern uns dies vorher mitgeteilt wird und wir uns darauf abstimmen können. Zur Sicherheit aller Beteiligten entscheidet der Sicherheitstrainer über die Teilnahme und die ggf. notwendigen Änderungen für den Ablauf.
Durch seine Buchung versichert der Kunde, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Teilnahme an Outdoorsport Aktivitäten mit hohen eigenverantwortlichen Anteilen besteht.

5. RÜCKTRITT / STORNO FÜR PROGRAMME MIT AUSNAHME VON COACHINGS UND SUPERVISIONEN
(SIEHE PUNKT 6)

Bei einem Rücktritt bzw. einer Absage durch den Kunden nach Vertragsabschluss werden bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Ab dem 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % und ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Kosten fällig. Bei Durchführung eines Ersatztermins innerhalb von sechs Monaten werden 50 % des Betrages gegengerechnet.
Durch gebuchte Fremdleistungen anfallende Stornogebühren sind, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, in vollem Umfang zu tragen.

Sollte einer der Teilnehmer die Teilnahme frühzeitig auf eigenen Wunsch beenden, kann eine Rückerstattung der Kosten nicht erfolgen.

Annullierung durch den Auftragnehmer: Bei Ausfall des Seminars wegen Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse vereinbaren die Parteien einen anderen Termin und/oder Veranstaltungsort und/oder passenden Trainer. Sollte der Auftragnehmer keinen geeigneten Ersatz anbieten können, werden bereits bezahlte Entgelte für vereinbarte bzw. gebuchte Leistungen zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH behält sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht für sich selbst vor, wenn berechtigter Anlass zur Sorge besteht, dass die vertraglich vereinbarten Honorare nicht bezahlt werden können oder aufgrund unzureichender Unterstützung durch den Kunden die Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann.

6. RÜCKTRITT / STORNO FÜR COACHINGS UND SUPERVISIONEN

Allgemein: Soweit nicht explizit eine andere Vereinbarung getroffen wird arbeitet die Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH nach folgendem Ablauf: Eine Auftragsklärung inkl. einem Erstgespräch findest kostenfrei statt. Im Anschluss werden mindestens sechs Einheiten verrechnet, unabhängig davon, ob auch alle Einheiten abgerufen werden. Ab der siebten Einheit werden die tatsächlich abgerufenen Einheiten verrechnet.

Einzeltermine: Wir halten Termine verbindlich frei und sind darauf angewiesen, dass diese auch wahrgenommen werden. Bei Absage eines vereinbarten Termins bis eine Woche vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten. Bei Absagen bis zu zwei Tagen (48 Std.) vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Bei späteren Absagen ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen.

Die Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH behält sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht für sich selbst vor, wenn berechtigter Anlass zur Sorge besteht, dass die vertraglich vereinbarten Honorare nicht bezahlt werden können oder aufgrund unzureichender Unterstützung durch den Kunden die Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann.

7. REISEKOSTEN / SPESEN

Die Fahrtkosten (Auto € 0,70/km; Bahnfahrt 1. Klasse; Flug Premium Economy, VISA Kosten u.ä.) sowie angemessene Übernachtung und Verpflegung der Trainer während der Vorbereitung und der Durchführung der Veranstaltung werden vom Auftraggeber getragen (zzgl. der gesetzlichen MwSt.).

8. COPYRIGHT

Alle Texte, Konzeptionen, Seminarunterlagen und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Seminarunterlagen stehen den Teilnehmern zur Verfügung und gehen in deren Eigentum über. Kein Teil dieser Publikationen darf ohne Genehmigung der Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH in irgendeiner Form reproduziert und unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Im Übrigen gelten die deutschen Urheberrechtsbestimmungen.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungsziele sind sofort und ohne Abzüge.

10. SEKTENPASSUS

Der Auftragnehmer distanziert sich entschieden von Organisationen wie Scientology und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab. Der Auftragnehmer erklärt hiermit, dass er nicht nach einer Methode (,‚Technologie“) von L. Ron Hubbard arbeitet. Der Auftragnehmer organisiert keine Seminare nach oben genannten „Technologien“ und unterhält wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode (,‚Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden (,‚Technologie“) von L. Ron Hubbard unterstützen.

11. ERFÜLLUNGSORT – RECHTSWAHL – GERICHTSSTAND

Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Tiefblick Training, Coaching und Beratung GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Kempten.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen in Verträgen und/oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages/AGB zur Folge. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Auslassungen. 

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der AGB. Sollten in individuellen Auftragsbestätigungen zusätzliche oder anders lautende Bestimmungen verschriftlicht worden sein, haben diese Vorrang.

Stand Mai 2023